privatkunden

Handwerkerleistungen können Sie von der Einkommensteuer absetzen.

Nach § 35a EstG dürfen Arbeitslohn und Fahrtkosten mit 20% von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt bis zu einem maximalbetrag von 6000 Euro. Wenn Sie Beispielsweise eine Rechnung über 1000 Euro (Anfahrt, Arbeitsleistung und Verbrauchsmittel) haben, können Sie direkt 200 Euro von Ihrer Steuer abziehen. Material wird hierbei nicht berücksichtigt. Wir stellen Ihnen die Rechnung so aufgeschlüsselt aus, dass Ihr Finanzamt dies anstandslos anerkennt.

Das müssen Sie beachten:

! Arbeitslohn und Material müssen getrennt aufgeschlüsselt sein
! die Rechnung muss überwiesen werden (Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an)
! Sie müssen bereits im Haus/ Wohnung wohnen (es muss nicht Ihr Eigentum sein)
! Maximal werden 6000 Euro (1200 Euro Erstattung) anerkannt